Norm
GRBG §3 Abs1Rechtssatz
Die Unterlassung der Anführung des Tages, der für den Beginn der Beschwerdefrist maßgeblich ist, führt nicht zur Zurückweisung der Grundrechtsbeschwerde, wenn sich deren Rechtzeitigkeit aus den Akten ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114092Im RIS seit
05.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010