Norm
ABGB §879 Abs1 BIInRechtssatz
Steht fest, dass ein Werk dermaßen unverbesserbar mangelhaft ist, dass damit dessen Unbrauchbarkeit verbunden ist, ist die Berufung des gewährleistungspflichtigen Unternehmers auf die vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht des Werkbestellers sittenwidrig und unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114177Im RIS seit
05.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018