RS OGH 2000/10/6 1Ob101/00k, 7Ob215/05a, 9Ob80/09v, 1Ob30/18w

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Veröffentlicht am 06.10.2000
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Norm

ABGB §879 Abs1 BIIn
ABGB §1052 A
ABGB §1170

Rechtssatz

Steht fest, dass ein Werk dermaßen unverbesserbar mangelhaft ist, dass damit dessen Unbrauchbarkeit verbunden ist, ist die Berufung des gewährleistungspflichtigen Unternehmers auf die vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht des Werkbestellers sittenwidrig und unbeachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114177

Im RIS seit

05.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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