Norm
ABGB §1159cRechtssatz
Die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers darf nicht stärker eingeschränkt werden, als die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers. Wird eine gleichlange Kündigungsfrist vereinbart, ist es unzulässig, den Arbeitnehmer bei den möglichen Kündigungsterminen zu benachteiligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114302Dokumentnummer
JJR_20001023_OGH0002_008OBA00174_00X0000_003