RS OGH 2000/10/23 6Ob189/00p, 8Ob79/04g, 2Ob91/16w

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Veröffentlicht am 23.10.2000
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Norm

ABGB §951 Abs3

Rechtssatz

Dieser Haftungsbeschränkung liegt die Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass der Geschenkgeber erst durch die späteren Geschenke gegenüber dem Noterben pflichtwidrig handelte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114314

Im RIS seit

22.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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