Norm
ABGB §951 Abs3Rechtssatz
Dieser Haftungsbeschränkung liegt die Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass der Geschenkgeber erst durch die späteren Geschenke gegenüber dem Noterben pflichtwidrig handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114314Im RIS seit
22.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.08.2017