Norm
EO §382bRechtssatz
§ 382b EO ist eine lex specialis, deren Schutz nicht Jedermann zur Verfügung steht, der außerhalb des Familienbereichs Schutz vor Gewalt sucht. Eine planwidrige Lücke im Gesetz ist nicht zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114306Zuletzt aktualisiert am
31.10.2009