RS OGH 2000/10/24 1Ob1/00d, 9Ob212/02w, 1Ob44/06m, 1Ob143/06w, 4Ob227/06w, 4Ob78/10i, 6Ob124/10v, 3O

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Veröffentlicht am 24.10.2000
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Norm

ABGB §879 Abs3 BIId
ABGB §879 Abs3 E
§8 Abs4 AAB für Wirtschaftstreuhänder 1986
WTBG §3 Abs2 Z5

Rechtssatz

Die in § 8 Abs 4 AAB vorgesehene Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist auf sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Wirtschaftstreuhänder ist sachlich ausreichend gerechtfertigt und damit nicht als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114323

Im RIS seit

23.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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