Norm
WEG idF WRN 1999 §13c Abs3Rechtssatz
Das über den Antrag auf Klagsanmerkung entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob eine Forderung geltend gemacht wird, für die das in § 13c Abs 3 WEG normierte gesetzliche Vorzugspfandrecht überhaupt in Anspruch genommen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114276Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020