RS OGH 2000/11/7 6Nd3/00, 3Ob277/00g, 6Nd2/01, 1Nd12/02, 4Ob105/02y, 3Ob250/02i, 3Ob44/04y, 3Nc8/07t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.2000
beobachten
merken

Norm

JN §30
JN §31 VII

Rechtssatz

Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114309

Im RIS seit

07.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten