Norm
JN §30Rechtssatz
Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114309Im RIS seit
07.12.2000Zuletzt aktualisiert am
13.04.2022