Norm
MRG §9 Abs1 Z2Rechtssatz
Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG. Ein zweites Badezimmer gehört selbst bei Großwohnungen nicht zum Standard, weshalb die Rechtsansicht, es liege hinsichtlich eines zweiten Badezimmers mangelnde Verkehrsüblichkeit vor, vertretbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114400Im RIS seit
07.12.2000Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018