Norm
BAO §216Rechtssatz
Eine Aufrechnung eines zufolge Anfechtung rückgebuchten Steuerguthabens mit inzwischen (bis zur Konkurseröffnung) aufgelaufenen Steuerschulden ist nach § 20 Abs 1 KO unzulässig. Von einem - in einem Verfahren gemäß § 216 BAO auszutragenden - Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf einem Abgabenkonto und einem damit verbundenen Eingriff in die Kompetenz der zuständigen Verwaltungsbehörde kann keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114421Dokumentnummer
JJR_20001108_OGH0002_0070OB00184_00K0000_004