RS OGH 2000/11/9 2Ob231/99f, 2Ob95/11a

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Veröffentlicht am 09.11.2000
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Norm

ASVG §332 A
ASVG §332 C

Rechtssatz

Die Legalzession umfasst die sich aus der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000, BGBl I/111, mit der die leistungsbezogene Krankenanstaltenfinanzierung eingeführt wurde, ergebenden, nach den tatsächlich erbrachten Leistungen berechneten Beträge. Dass durch Verordnungen - hier des Landeshauptmannes von Wien - für nicht sozialversicherte Personen pauschalierte Tagessätze als Pflegegebührensätze festgelegt wurden, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114351

Im RIS seit

09.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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