Norm
ASVG §332 ARechtssatz
Die Legalzession umfasst die sich aus der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000, BGBl I/111, mit der die leistungsbezogene Krankenanstaltenfinanzierung eingeführt wurde, ergebenden, nach den tatsächlich erbrachten Leistungen berechneten Beträge. Dass durch Verordnungen - hier des Landeshauptmannes von Wien - für nicht sozialversicherte Personen pauschalierte Tagessätze als Pflegegebührensätze festgelegt wurden, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114351Im RIS seit
09.12.2000Zuletzt aktualisiert am
22.05.2014