Norm
ASVG §176 Abs1 Z4Rechtssatz
Ein nach § 176 Abs 1 Z 4 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellter Unfall liegt vor, wenn sich dieser im Zusammenhang mit der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Arbeitsverpflichtung ereignet. Die Erfüllung einer bloß privatrechtlichen oder ethischen Verpflichtung begründet keinen Unfallversicherungsschutz nach § 176 Abs 1 Z 4 ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114484Im RIS seit
14.12.2000Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020