Norm
ZPO §496 Z3Rechtssatz
Sekundäre Feststellungsmängel sind vom Berufungsgericht bei Vorliegen einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge von Amts wegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114379Im RIS seit
15.12.2000Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022