RS OGH 2000/11/21 5Ob200/00y, 6Ob79/01p, 5Ob51/01p, 5Ob241/04h, 1Ob64/07d, 2Ob149/10s

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Veröffentlicht am 21.11.2000
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Norm

MRG §12a Abs3

Rechtssatz

Die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG setzt voraus, dass die Mieter-Gesellschaft im Zeitpunkt des Machtwechsels im Mietobjekt ein Unternehmen betreibt und den Betrieb dieses Unternehmens in diesen Räumen fortsetzt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 200/00y
    Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 200/00y
  • 6 Ob 79/01p
    Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 79/01p
    Auch; nur: Die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG setzt voraus, dass die Mieter-Gesellschaft im Zeitpunkt des Machtwechsels im Mietobjekt ein Unternehmen betreibt. (T1)
  • 5 Ob 51/01p
    Entscheidungstext OGH 29.05.2001 5 Ob 51/01p
    Auch; nur T1
  • 5 Ob 241/04h
    Entscheidungstext OGH 15.03.2005 5 Ob 241/04h
    Auch
  • 1 Ob 64/07d
    Entscheidungstext OGH 03.05.2007 1 Ob 64/07d
    Vgl; Beisatz: Verpachtet eine Handelsgesellschaft als Mieterin das vorher von ihr selbst im Mietobjekt betriebene Unternehmen und ändern sich danach die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft im Sinne des § 12a Abs 3 MRG, kann der Vermieter die Anhebung des Mietzinses gemäß § 12a Abs 2 MRG verlangen. (T2)
  • 2 Ob 149/10s
    Entscheidungstext OGH 11.11.2010 2 Ob 149/10s
    nur T1; Vgl auch Beis wie T2; Beisatz: Gesellschaftsrechtliche Veränderungen iSd § 12a Abs 3 MRG während der Zeit, in dem die Untervermietung erfolgt, stellen den Anhebungstatbestand nicht her. (T3); Beisatz: Auch in einem solchen Fall hat die Mietergesellschaft im Zeitpunkt des Machtwechsels im Mietobjekt kein Unternehmen betrieben. (T4); Beisatz: Dass eine Mietergesellschaft lange nach dem Machtwechsel begonnen hat, im Mietobjekt selbst ein Unternehmen zu betreiben, führt zu keinem nachträglichen Mietzinsanhebungsrecht iSd § 12a Abs 3 MRG. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114644

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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