RS OGH 2000/11/24 3Fs2/00, 8Fsc5/10t, 1Fsc2/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2000
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Norm

GOG §91 Abs1
GOG §91 Abs3

Rechtssatz

Unter Zugrundelegung des § 91 Abs 3 GOG muss das Rekursgericht über die erhobenen Rechtsmittel innerhalb eines angemessenen Zeitraums entscheiden. Dieser Zeitraum ist umso länger, je komplexer die zu beurteilende Materie ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114385

Im RIS seit

24.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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