RS OGH 2000/12/12 5Ob196/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2000
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Norm

EO §37
AnfO §8

Rechtssatz

Der im Anfechtungsprozess zu prüfenden Befriedigungstauglichkeit steht der Umstand, dass der nichtverpflichtete Ehegatte nach Bewilligung einer Exekution gegen diese Widerspruch nach § 37 EO erheben kann, nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114519

Dokumentnummer

JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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