Norm
MRG §27 Abs1Rechtssatz
Der in § 27 Abs 3 MRG geregelte Anspruch auf Rückforderung einer unzulässigen und verbotenen Ablöse ist ein gesetzlicher Bereicherungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114593Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008