Norm
ABGB §364c DRechtssatz
Infolge des in § 9 Abs 1 und 2 WEG gesetzlich geregelten Verbots, Anteile von Ehegatten am Mindestanteil verschieden zu belasten, muss sich die Anfechtung eines auf beiden Anteilen lastenden Veräußerungsverbots und Belastungsverbots gegen beide Anteilseigentümer richten, weil ein solches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot immer nur als Ganzes Bestand haben oder unwirksam sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114520Dokumentnummer
JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_003