RS OGH 2000/12/14 15Os89/00, 12Os8/01

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Norm

StPO §363c Abs2

Rechtssatz

Wurde in einem Urteil des EGMR (vom 8. Feber 2000, Beschwerde-Nr. 25878/94, im Fall Michael C gegen Österreich) eine Konventionsverletzung durch eine Berufungsentscheidung des OGH (§ 296 Abs 3 StPO) festgestellt, so hebt der gemäß § 363a Abs 2 StPO zur Erneuerung des Verfahrens angerufene OGH seine eigene Entscheidung auf und erkennt in der Sache selbst neuerlich über die Berufung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114525

Dokumentnummer

JJR_20001214_OGH0002_0150OS00089_0000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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