RS OGH 2000/12/19 4Ob308/00y, 4Ob223/19a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2000
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Norm

MSchG §10
MSchG §10a
UWG §1 A
UWG §2 D6

Rechtssatz

Gebraucht ein Dritter eine Marke als Metatag, so verstößt er damit weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, die Marke zu gebrauchen, und wenn durch die Benutzung der Marke kein unzutreffender Eindruck entsteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Homepage Informationen über die Marke enthält, an denen der Dritte ein berechtigtes Interesse hat (zum Beispiel Informationen über den Verkauf von Patenten des Dritten an den Markeninhaber).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114469

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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