RS OGH 2000/12/28 7RA379/00g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.12.2000
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Norm

ASGG §2
ZPO §41
ZPO §50

Rechtssatz

Eine Klage, womit ein bestimmter Betrag deswegen geltend gemacht wird, weil der beklagte Arbeitnehmer von der Arbeit ferngeblieben ist und es sich eine Überzahlung ergibt, handelt es sich um eine Schadenersatzklage, die nach TP 3a zu honorieren ist. Anders als bei der Drittschuldnerin gründet sich eine derartige Klage auf einen anderen Rechtsgrund als den Arbeitsvertrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000562

Im RIS seit

03.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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