Norm
ASGG §2Rechtssatz
Eine Klage, womit ein bestimmter Betrag deswegen geltend gemacht wird, weil der beklagte Arbeitnehmer von der Arbeit ferngeblieben ist und es sich eine Überzahlung ergibt, handelt es sich um eine Schadenersatzklage, die nach TP 3a zu honorieren ist. Anders als bei der Drittschuldnerin gründet sich eine derartige Klage auf einen anderen Rechtsgrund als den Arbeitsvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000562Im RIS seit
03.11.2011Zuletzt aktualisiert am
03.11.2011