RS OGH 2001/1/11 8ObA178/00k, 9ObA159/01z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.01.2001
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Norm

nö GdVBG §26 Abs9
VBG §24 Abs9

Rechtssatz

Eine Zeit, während der ein Dienstantritt wegen einer unberechtigten Entlassung durch den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, ist nicht als Dienstverhinderung wegen eines Unfalles oder einer Krankheit anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114615

Dokumentnummer

JJR_20010111_OGH0002_008OBA00178_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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