Norm
nö GdVBG §26 Abs9Rechtssatz
Eine Zeit, während der ein Dienstantritt wegen einer unberechtigten Entlassung durch den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, ist nicht als Dienstverhinderung wegen eines Unfalles oder einer Krankheit anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114615Dokumentnummer
JJR_20010111_OGH0002_008OBA00178_00K0000_001