RS OGH 2001/1/16 1R275/00a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2001
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Norm

ZPO §41

Rechtssatz

Inkassokosten sind vorprozessuale Kosten; über deren Bezahlung ist (auch im vorhinein) eine privatrechtliche Vereinbarung zulässig, die im Bestreitungsfall der Prüfung nach § 879 ABGB unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2001:RI0000107

Dokumentnummer

JJR_20010116_OLG0819_00100R00275_00A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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