Norm
SMG §28 Abs1 ARechtssatz
Durch das bloße "Bereithalten von Suchtgift (in einer großen Menge) zum Zweck des Verkaufs" wird nur der Tatbestand des Vergehens nach § 28 Abs 1 SMG verwirklicht (11 Os 89/00).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114651Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009