RS OGH 2001/1/16 5Ob241/00b, 5Ob99/15t, 5Ob71/16a, 5Ob128/20i, 5Ob115/21d, 5Ob100/21y

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Veröffentlicht am 16.01.2001
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Norm

MRG idF 3.WÄG §16 Abs4

Rechtssatz

Werden im Mietvertrag die für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände (hier: ruhige, zentrumsnahe Lage) ausreichend deutlich angegeben, so muss die Berufung des Vermieters auf einen Lagezuschlag im Mietzinsprüfungsverfahren genügen, um ihn zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114796

Im RIS seit

15.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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