Norm
MRG idF 3.WÄG §16 Abs4Rechtssatz
Werden im Mietvertrag die für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände (hier: ruhige, zentrumsnahe Lage) ausreichend deutlich angegeben, so muss die Berufung des Vermieters auf einen Lagezuschlag im Mietzinsprüfungsverfahren genügen, um ihn zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114796Im RIS seit
15.02.2001Zuletzt aktualisiert am
20.12.2021