Norm
ZPO §502 HI2Rechtssatz
Die Lösung der Frage, ob von einer wirksamen Begründung eines Rechtsanspruchs auf Sicherstellung im Sinn des § 30 Abs 1 Z 1 KO gesprochen werden kann, ist in erster Linie von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängt und daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114817Dokumentnummer
JJR_20010129_OGH0002_0030OB00044_00T0000_001