RS OGH 2001/1/29 3Ob44/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2001
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Norm

ZPO §502 HI2
KO §30 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob von einer wirksamen Begründung eines Rechtsanspruchs auf Sicherstellung im Sinn des § 30 Abs 1 Z 1 KO gesprochen werden kann, ist in erster Linie von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängt und daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114817

Dokumentnummer

JJR_20010129_OGH0002_0030OB00044_00T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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