RS OGH 2001/1/29 3Ob44/00t, 6Ob60/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2001
beobachten
merken

Norm

GBG §32 Abs1

Rechtssatz

Eine Aufsandungserklärung bedarf keiner Annahme des Begünstigten (NZ 2000, 187 [zust Hoyer] = RPflG 2642). Demnach kann es auf die Geschäftsunfähigkeit des Begünstigten im Zeitpunkt der Abgabe der Aufsandungserklärung nicht ankommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114819

Im RIS seit

28.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten