Norm
UWG §9 C5Rechtssatz
Der Schutzbereich eines Zeichens ist aber immer auch abhängig von dessen Kennzeichnungskraft: Je stärker ein Zeichen ist, desto größer ist auch sein Schutzbereich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114778Dokumentnummer
JJR_20010130_OGH0002_0040OB00014_01I0000_002