RS OGH 2001/1/30 5Ob10/01h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2001
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Norm

MRG idF 3.WÄG §12a Abs3
MRG idF 3.WÄG §46a Abs2

Rechtssatz

Bei Vererbung von Geschäftsanteilen besteht das Anhebungsrecht des Vermieters gemäß § 12a Abs 3 MRG nicht vor rechtskräftiger Einantwortung der Verlassenschaft. Die Sonderregelung des § 46a Abs 2 MRG ist insoweit nicht analogiefähig. Der rein hypothetische Fall, dass bei Tod des einzigen Gesellschafters einer GmbH dessen Verlassenschaft gemäß § 72 AußStrG armutshalber abgetan werden könnte, rechtfertigt keine Ausnahme von dem in 5 Ob 25/99h und 5 Ob 110/99h judizierten Grundsatz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114680

Dokumentnummer

JJR_20010130_OGH0002_0050OB00010_01H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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