Norm
AHG §1 CcRechtssatz
Die Uneinbringlichkeit der Forderung eines Gläubigers gegen einen arbeitssuchenden Schuldner mangels der Zwangsvollstreckung zugänglichen Einkommens ist keine vom Schutzzweck des AMSG 1994 umfasste Folge der unterbliebenen Vermittlung am Arbeitsmarkt eines Arbeitssuchenden durch das AMS.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114871Dokumentnummer
JJR_20010130_OGH0002_0010OB00257_00A0000_001