Norm
EStG §23Rechtssatz
Verlustzuweisungen an atypische stille Gesellschafter sind unter steuerrechtlichen Aspekten über den Betrag ihrer Einlage hinaus grundsätzlich zulässig, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen oder nicht im Verhältnis der Einlagen der Gesellschafter erfolgt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114747Dokumentnummer
JJR_20010131_OGH0002_0130OS00057_0000000_001