Norm
MSchG §10 Abs1 Z2Rechtssatz
Aus dem intensiven Konditionenwettbewerb auf dem Telekommunikationssektor folgt, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher bei der Anmeldung eines Handys der Frage, um welchen Anbieter es sich handelt, regelmäßig besondere Aufmerksamkeit widmet. Die Wahl des Anbieters ist auch deshalb von Bedeutung, weil innerhalb eines Netzes in der Regel wesentlich günstiger telefoniert wird als mit Teilnehmern außerhalb des Netzes. Wer ein Handy anmeldet, wird sich daher regelmäßig für jenen Anbieter entscheiden, in dessen Netz seine häufigsten Telefonpartner telefonieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114772Dokumentnummer
JJR_20010213_OGH0002_0040OB00325_00Y0000_002