RS OGH 2001/2/14 7Ob316/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2001
beobachten
merken

Norm

EGJN ArtIX
JN §27a Abs2

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit dem Immunitätsschutz für (ehemalige) Staatsoberhäupter wird von der internationalen Völkergemeinschaft immer mehr dann eine Begrenzung dieser Privilegierung gefordert und diese auch von Gerichten und Justizbehörden für unbeachtlich erklärt, wenn es um besonders qualifizierte Völkerrechtsbrüche (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folterhandlungen, also Menschenrechtsverletzungen schlechthin) geht, die nicht zum amtlichen Handeln eines Staatsoberhauptes gezählt werden können und dürfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114978

Dokumentnummer

JJR_20010214_OGH0002_0070OB00316_00X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten