Norm
ASVG §176 Abs1 Z1Rechtssatz
Teilnehmer an einer Feier des Betriebsrates, an der nur Betriebsrats- und Ersatzmitglieder des Betriebs teilnehmen, stehen jedenfalls dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn der Unternehmer in keiner Weise am Zustandekommen, am Ablauf und an der Finanzierung der Veranstaltung beteiligt war.
Veröff: Sgb 2002,59
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2001:RS0116010Im RIS seit
22.03.2001Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014