RS OGH 2001/2/20 B2U7/00R

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2001
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z1

Rechtssatz

Teilnehmer an einer Feier des Betriebsrates, an der nur Betriebsrats- und Ersatzmitglieder des Betriebs teilnehmen, stehen jedenfalls dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn der Unternehmer in keiner Weise am Zustandekommen, am Ablauf und an der Finanzierung der Veranstaltung beteiligt war.

Veröff: Sgb 2002,59

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2001:RS0116010

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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