RS OGH 2001/2/22 6Ob193/00a, 7Ob171/11i

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Norm

ForstG 1975 §176 Abs3

Rechtssatz

"Im Zusammenhang mit Arbeiten im Zuge der Waldbewirtschaftung" stehen insbesondere zur Begründung, Pflege und forstlichen Nutzung des Waldes dienende Arbeiten und die erforderlichen Begleitarbeiten. Das Fällen eines (beschädigten) Baumes fällt jedenfalls darunter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114856

Im RIS seit

24.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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