Norm
MRG §21 Abs1Rechtssatz
Wer die Kosten, die nach § 21 Abs 1 MRG als Betriebskosten anzusehen sind, verursacht oder verschuldet hat, ist für den Betriebskostencharakter ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114784Im RIS seit
24.03.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2022