Norm
ABGB §1163Rechtssatz
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses in natura. Kommt der ehemalige Dienstgeber trotz rechtskräftiger Verurteilung der Verpflichtung zur Ausstellung des Dienstzeugnisses in der ihm aufgetragenen Form nicht freiwillig nach, ist das Urteil gemäß § 354 EO zu vollstrecken. Das klagsstattgebende Urteil kann hier ausnahmsweise nicht gemäß § 367 EO die Abgabe der Willenserklärung ersetzen, weil seine Vorlage geeignet wäre, die Erlangung eines neuen Dienstposten zu erschweren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114814Dokumentnummer
JJR_20010308_OGH0002_008OBA00217_00W0000_001