Norm
ASVG §255 DbRechtssatz
Für die Frage der Verweisbarkeit eines Versicherten macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Versicherte die für die Verrichtung der Verweisungstätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer allfälligen Nachschulung seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf oder im Rahmen der Vorbereitung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf erworben hat. In beiden Fällen kann der Versicherte die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen seines weiteren Berufslebens nutzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115050Im RIS seit
19.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2015