RS OGH 2001/3/20 16Ok9/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2001
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Norm

KartG 1988 §12
KartG 1988 §31

Rechtssatz

Eine "Verbandsempfehlung", die die Voraussetzungen des § 31 KartG nicht erfüllt, und auch kein Empfehlungskartell ist, bleibt ungeregelt und steht zur unbeschränkten Disposition der Interessierten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114915

Dokumentnummer

JJR_20010320_OGH0002_0160OK00009_0000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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