RS OGH 2001/3/21 B5RJ34/99R

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Veröffentlicht am 21.03.2001
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Norm

ASVG §199
ASVG §306

Rechtssatz

Die Leistung von Übergangsgeld während der Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation setzt regelmäßig die ordnungsgemäße Teilnahme des Versicherten an der Maßnahme voraus.

Für die Zeit eines unentschuldigten Fernbleibens entfällt der Anspruch auf Übergangsgeld. Der Versicherungsträger kann in diesem Fall den Übergangsgeld bewilligenden Bescheid aufheben, ohne zugleich die Bewilligung der Rehabilitationsleistung aufheben zu müssen.

Veröff: SGb 2002,623

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2001:RS0117225

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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