Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Bei den Familienzulagen nach Art 67 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Beamtenstatut) handelt es sich gemäß Art 62 Abs 3 dieses Statuts um Bestandteile der Dienstbezüge des Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Anrechnung der Direktzahlungen des Dienstgebers des Unterhaltspflichtigen auf dessen Unterhaltspflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115325Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013