Norm
KHVG §27Rechtssatz
Die 10-jährige Verjährungsfrist ist keine absolute, sondern unterliegt der Hemmung und der Unterbrechung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114993Im RIS seit
21.04.2001Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019