RS OGH 2001/3/22 4Ob47/01t, 3Ob183/10y, 10Ob61/18w, 10Ob48/19k, 3Ob72/20i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2001
beobachten
merken

Norm

ABGB §932 V

Rechtssatz

Ist der Mangel noch nicht verbessert und fordert der Besteller das Deckungskapital für die Mängelbehebungskosten, so hat er Anspruch auf Ersatz der objektiv notwendigen Behebungskosten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115060

Im RIS seit

21.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten