RS OGH 2001/3/27 5Ob58/01t

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Veröffentlicht am 27.03.2001
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Norm

MRG §10 Abs3 Z3

Rechtssatz

Nur die gänzliche Erneuerung eines schadhaft gewordenen Fußbodens ist ersatzfähig, kein Aufwandersatzzuspruch besteht hingegen für die Anbringung eines PVC-Belags oder Verlegung eines Klebeparkettbodens, wenn nicht damit auch eine Reparatur des Unterbodens einherging.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114935

Dokumentnummer

JJR_20010327_OGH0002_0050OB00058_01T0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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