Norm
MRG §10 Abs3 Z3Rechtssatz
Nur die gänzliche Erneuerung eines schadhaft gewordenen Fußbodens ist ersatzfähig, kein Aufwandersatzzuspruch besteht hingegen für die Anbringung eines PVC-Belags oder Verlegung eines Klebeparkettbodens, wenn nicht damit auch eine Reparatur des Unterbodens einherging.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114935Dokumentnummer
JJR_20010327_OGH0002_0050OB00058_01T0000_003