- 14 Os 26/01
- 13 Os 12/03
Auch
- 15 Os 36/04
Entscheidungstext OGH 24.06.2004 15 Os 36/04
Vgl; Beisatz: Hier: Betrug. (T1); Beisatz: Die rechtsirrige Subsumtion hat aber den Angeklagten über die unrichtige Lösung der Rechtsfrage hinaus in concreto nicht benachteiligt. Bei der Strafbemessung wurde das Zusammentreffen von mehreren Delikten und die mehrfache Qualifikation, nicht aber die mehrfache Tatbegehung als erschwerend gewertet, sodass kein Anlass für ein Vorgehen nach § 292 letzter Satz StPO bestand. (T2)
- 12 Os 71/04
nur: Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des
§ 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung eine Subsumtionseinheit. (T3); Beisatz:
§ 29 StGB als allgemeine Strafvorschrift geht bei gleichartiger Realkonkurrenz im Fall wert- oder schadensqualifizierter Delikte
§ 28 Abs 1 StGB vor. (T4)
- 12 Os 120/04
Auch; Beisatz: Hier: Annahme zweier Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges ein und desselben Täters. (T5)
- 13 Os 148/04
Auch; Beisatz: Die im Urteil vorgenommene irrige Aufspaltung der Subsumtionseinheit nach
§ 29 StGB gibt keinen Anlass zu einem Vorgehen nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO, wenn ohnedies nur die Tatwiederholung als erschwerend gewertet wurde. (T6)
- 15 Os 145/04
Auch; Beisatz: Hier: Annahme eines Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB neben dem versuchten Verbrechen der betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs 1 StGB. (T7)
- 15 Os 96/05i
nur T3; Beisatz: Die (getrennte) Annahme mehrerer Vergehen ist unzulässig; vielmehr liegt nur eine strafbare Handlung vor. (T8)
- 15 Os 11/07t
Vgl auch; Beis wie T6
- 11 Os 86/07t
Entscheidungstext OGH 21.08.2007 11 Os 86/07t
nur T3
- 13 Os 93/07m
Entscheidungstext OGH 03.10.2007 13 Os 93/07m
nur: Nach dem Zusammenrechnungsprinzip des
§ 29 StGB bilden alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, bei der rechtlichen Beurteilung eine Subsumtionseinheit. (T9)
- 13 Os 87/07d
Entscheidungstext OGH 07.11.2007 13 Os 87/07d
Vgl auch; Beisatz: Hier: § 136 Abs 1, 2 und 3 StGB. (T10); Beisatz: Bei gleichartiger Realkonkurrenz wert- oder schadensqualifizierter Delikte führt
§ 29 StGB zu einer nach Maßgabe des Zusammenrechnungsgrundsatzes zu bildenden Subsumtionseinheit sui generis; sie besteht aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts (WK-StGB - 2 § 29 Rz 5). (T11)
- 13 Os 126/07i
Auch
- 14 Os 113/08m
Vgl; Beisatz: Gegenständlich liegt kein Grund für ein amtswegiges Vorgehen nach
§ 290 Abs 1 StPO vor, weil dem Beschwerdeführer lediglich das „Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen" als erschwerend angelastet, mithin die mehrfache Diebstahlsbegehung bei der Strafbemessung nicht gesondert in Rechnung gestellt wurde. (T12)
- 13 Os 147/08d
Auch
- 14 Os 123/08g
Entscheidungstext OGH 04.11.2008 14 Os 123/08g
nur T3
- 12 Os 135/08g
Entscheidungstext OGH 11.12.2008 12 Os 135/08g
Vgl; Beisatz: Hier: Diese Gesetzesverletzung wirkte sich jedoch im konkreten Fall nicht als nachteilig iSd
§ 290 Abs 1 StPO aus, weil bei der Strafbemessung zwar das „Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen", nicht aber auch die mehrfache Tatbegehung beim Diebstahl als aggravierend in Rechnung gestellt wurde (vgl WK-StPO § 290 Rz 23 bis 25). (T13)
- 14 Os 16/09y
Beisatz: Hier: Der zwar verfehlt - unter Außerachtlassung der nach
§ 29 StGB zu bildenden Subsumtionseinheit - formulierte Schuldspruch (
§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) wegen der (also mehrerer) „Vergehen bzw Verbrechen des Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 15 StGB", gereichte dem Beschwerdeführer fallbezogen nicht zum Nachteil. (T14)
- 13 Os 8/10s
Auch
- 15 Os 102/10d
- 12 Os 156/10y
Entscheidungstext OGH 11.11.2010 12 Os 156/10y
nur T3; Beis wie T6
- 11 Os 64/11p
Vgl
- 15 Os 57/11p
Entscheidungstext OGH 29.06.2011 15 Os 57/11p
Auch; nur T3; nur T9
- 14 Os 99/11g
Entscheidungstext OGH 04.10.2011 14 Os 99/11g
Vgl auch
- 15 Os 139/11x
Entscheidungstext OGH 28.03.2012 15 Os 139/11x
Ähnlich; Beis wie T13
- 11 Os 5/12i
Entscheidungstext OGH 12.02.2013 11 Os 5/12i
Auch
- 12 Os 9/13k
Entscheidungstext OGH 07.03.2013 12 Os 9/13k
nur T3; Beisatz: Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation einzelner Diebstähle sind dabei nicht zu treffen. (T15)
- 14 Os 113/13v
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 14 Os 113/13v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Rechtsirrige Annahme mehrerer (statt richtig: ein) Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG und mehrerer (anstatt einem) Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG. (T16)
- 14 Os 148/13s
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 14 Os 148/13s
Vgl; Beisatz: Rechtsirrige Annahme mehrerer Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG. (T17)
- 14 Os 5/14p
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 14 Os 5/14p
Vgl; Beisatz: Die rechtsirrige Subsumtion des umschriebenen Sachverhalts unter mehrere (statt richtig: ein) Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 (zweiter Fall) SMG wirkte sich im konkreten Fall jedoch nicht nachteilig im Sinn des
§ 290 Abs 1 StPO aus, weil bei der Strafbemessung zwar zu Unrecht das Zusammentreffen eines Verbrechens mit mehreren Vergehen, nicht aber - wie es statt dessen richtig gewesen wäre - die mehrfache Überschreitung der Grenzmenge als erschwerend angelastet wurde. (T18)
- 15 Os 105/14a
Entscheidungstext OGH 01.10.2014 15 Os 105/14a
Vgl; Beisatz: Hier: § 22a ADBG 2007. (T19)
- 12 Os 30/15a
Entscheidungstext OGH 09.07.2015 12 Os 30/15a
Vgl auch
- 11 Os 147/14y
Entscheidungstext OGH 17.09.2015 11 Os 147/14y
Auch
- 15 Os 142/15v
Entscheidungstext OGH 09.12.2015 15 Os 142/15v
Auch
- 12 Os 129/15k
Entscheidungstext OGH 07.04.2016 12 Os 129/15k
Auch
- 12 Os 131/16f
Entscheidungstext OGH 15.12.2016 12 Os 131/16f
Auch
- 12 Os 17/17t
Entscheidungstext OGH 02.03.2017 12 Os 17/17t
Auch
- 12 Os 12/17g
Entscheidungstext OGH 02.03.2017 12 Os 12/17g
Auch
- 14 Ns 27/17g
Entscheidungstext OGH 23.05.2017 14 Ns 27/17g
Auch
- 15 Os 60/17p
Entscheidungstext OGH 23.08.2017 15 Os 60/17p
Auch
- 11 Os 76/17m
Vgl; Beis wie T11
- 11 Os 77/17h
Vgl; Beis wie T11
- 14 Os 110/17h
Vgl
- 14 Os 3/18z
Vgl
- 13 Os 149/17m
Entscheidungstext OGH 14.03.2018 13 Os 149/17m
Auch
- 12 Os 42/18w
Auch
- 14 Os 131/18y
Auch
- 11 Os 96/19f
Entscheidungstext OGH 03.09.2019 11 Os 96/19f
Vgl; Beis wie T18
- 15 Os 44/19p
Entscheidungstext OGH 11.09.2019 15 Os 44/19p
Vgl; Beis wie T6
- 15 Os 99/20b
Vgl
- 11 Os 133/20y
Vgl; nur T3; Beisatz: Hier: Da durch den verfehlt - unter Außerachtlassung der nach
§ 29 StGB zu bildenden Subsumtionseinheit - formulierten Schuldspruch wegen zweier Vergehen des Diebstahls (statt richtig: eines Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 12 dritter Fall StGB) und eines Vergehens der Körperverletzung eine nachteilige Wirkung der Gesetzesverletzung nicht ausgeschlossen werden kann, zumal bei der Strafbemessung ausdrücklich das Zusammentreffen von drei Vergehen als erschwerend gewertet wurde, bestand Anlass für ein Vorgehen nach § 292 letzter Satz StPO. (T20)
- 14 Os 117/20t
Entscheidungstext OGH 18.02.2021 14 Os 117/20t
Vgl; Beisatz: Hier: Verurteilung wegen mehrerer Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt. (T21)
- 11 Os 25/21t
Vgl; Beisatz: Die Annahme zweier Verbrechen der Schlepperei nach § 114 Abs 1, Abs 4 erster Fall FPG war auf Grund im konkreten Fall vorliegender tatbestandlicher Handlungseinheit verfehlt (vgl 11 Os 139/15y). Die unrichtige Subsumtion war für den Angeklagten jedoch nicht nachteilig, weil bei richtiger Subsumtion als erschwerend die Schleppung von zwei Personen zu werten gewesen wäre. (T22)