RS OGH 2001/3/27 5Ob65/01x, 5Ob73/09k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2001
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Norm

MRG §8 Abs2 Z2
MRG §37 Abs1 Z5

Rechtssatz

Der Vermieter hat im Verfahren nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG dem Mieter nicht nachzuweisen, dass er (etwa auch finanziell) in der Lage wäre, das Bauprojekt durchzuführen oder dass der projektierte Neubau überhaupt verwirklichbar ist, weil er den Erwerb eines Teils der Nachbarliegenschaft voraussetzt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 65/01x
    Entscheidungstext OGH 27.03.2001 5 Ob 65/01x
  • 5 Ob 73/09k
    Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 73/09k
    Ähnlich; Beisatz: Es besteht kein Anlass, dem Vermieter eine Frist für die Ausführung der geplanten Baumaßnahmen zu setzen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114877

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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