Norm
Rechtssatz
Bringt der Masseverwalter nach Betriebsschließung zum Ausdruck, daß er nach § 25 KO kündigen will, verfehlt er aber Frist und Termin, ist die Kündigung dennoch als Kündigung im Sinn des § 25 KO anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer