Norm
GmbHG §26Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH hat vor der Anmeldung eines Gesellschafterwechsels die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsaktes und seine Rechtswirksamkeit zu prüfen. Dem Geschäftsführer ist der Gesellschafterwechsel zumindest glaubhaft zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114940Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_0060OB00057_01B0000_001