Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der eine Ordinationshilfe in Ausbildung beschäftigende Zahnarzt verpflichtet, dieser die Kosten der kollektivvertraglich vorgesehenen theoretischen Ausbildung eines anerkannten Fachkurses zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114985Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_008OBA00224_00Z0000_002