RS OGH 2001/3/30 7Ob49/01h, 7Ob82/15g

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Veröffentlicht am 30.03.2001
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Norm

PHG §3

Rechtssatz

Erkennungszeichen iSd § 3 PHG ist alles, woraus die Identität eines Unternehmens erkennbar ist. Aufgrund des erweckten objektiven Scheins kann der einen Teil des Namens des Herstellers (Scheinhersteller) enthaltende Aufdruck auf dem Produkt als Herstellerhinweis verstanden werden. Es ist nicht erforderlich, dass beim Erwerber des Produktes der Eindruck der Eigenerzeugung "bewusst und gewollt" hervorgerufen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114945

Im RIS seit

29.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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