Norm
PHG §3Rechtssatz
Erkennungszeichen iSd § 3 PHG ist alles, woraus die Identität eines Unternehmens erkennbar ist. Aufgrund des erweckten objektiven Scheins kann der einen Teil des Namens des Herstellers (Scheinhersteller) enthaltende Aufdruck auf dem Produkt als Herstellerhinweis verstanden werden. Es ist nicht erforderlich, dass beim Erwerber des Produktes der Eindruck der Eigenerzeugung "bewusst und gewollt" hervorgerufen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114945Im RIS seit
29.04.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017